Services für Freiberufler
Für Freiberufler gelten zahlreiche Besonderheiten, die in der Beratung und den Steuererklärungen zu beachten sind. Auch bei Erstellung der Buchführung und der Gewinnermittlung – der Einnahme-/Überschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG – sind einige Besonderheiten zu beachten.
Wir sehen unsere Aufgabe darin, unsere Mandanten bei der vollständigen Ermittlung der Betriebseinahmen und Betriebsausgaben zu beraten und zu unterstützen, um so das Einkommen optimal zu gestalten. Ein wichtiger Aspekt dabei ist die regelmäßige Anpassung von Steuervorauszahlungen. Darüber hinaus übernehmen wir für Sie zum Beispiel folgende Tätigkeiten:
Finanzbuchführung, Aufzeichnungen von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben
Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärung
Einkommensteuererklärung
Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärungen
Erstellung der Gewinnermittlung in Form der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) gemäß § 4 Abs. 3 EStG.
Betreuung von Betriebsprüfungen
Unser Herz schlägt für die Beratung. Daher versuchen wir alle Prozesse gut zu strukturieren und zu digitalisieren, um mehr Zeit für die Dinge aufwenden zu können, die uns wichtig sind, so wie Sie.
Digitale Buchhaltung
Die Basis der Beratung ist die von Ihnen oder von uns erstellte Buchführung. Idealer Weise sind hier bereits alle Prozesse so gestaltet, dass jeder Beleg nur einmal „in die Hand“ genommen werden muss. Die Buchführung lässt sich digital, online und papierlos gestalten. Auch die Zahlungsprozesse lassen sich integrieren und automatisieren. Wir beraten Sie zum Beispiel in folgenden Bereichen:
Optimierung der Buchführungsprozesse
Erstellung der verpflichtend zu erstellenden Verfahrensdokumentation
Betriebswirtschaftliche Beratung
Steuerliche Beratung
Jahresabschluss UND Steuererklärungen
Auf der Basis der Buchführung erstellen wir Ihren Jahresabschluss, die Bilanz oder die Gewinnermittlung. Wir prüfen steuerliche Gestaltungen und Fragestellungen und besprechen betriebliche Maßnahmen, um Ihre betrieblichen und privaten Steuererklärungen optimal erstellen zu können.
Zu unseren Tätigkeiten gehören zum Beispiel:
Fertigung sämtlicher betrieblichen und privaten Steuererklärungen
Erstellung von Jahresabschlüssen und Gewinnermittlungen
Prüfungen und sonstige Tätigkeiten
Mitwirkung bei Betriebsprüfungen (Finanzämter) und Sozialversicherungsträger
Prüfung von Steuerbescheiden & entsprechende Rechtsbehelfe
Vertretung vor dem Finanzgericht
Erbschaft- und schenkungssteuerliche Beratung bei Vermögensübergang
Detaillierte Beratung über steuerliche Auswirkungen von vorgesehenen Projekten
Berufsgruppen
Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte
Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte
Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte
Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten
Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer
Lotsen
und ähnlicher Berufe.
Steuerberater

Ralph Homuth