Services für Freiberufler

Für Freiberufler gelten zahlreiche Besonderheiten, die in der Beratung und den Steuererklärungen zu beachten sind. Auch bei Erstellung der Buchführung und der Gewinnermittlung – der Einnahme-/Überschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG – sind einige Besonderheiten zu beachten.
Wir sehen unsere Aufgabe darin, unsere Mandanten bei der vollständigen Ermittlung der Betriebseinahmen und Betriebsausgaben zu beraten und zu unterstützen, um so das Einkommen optimal zu gestalten. Ein wichtiger Aspekt dabei ist die regelmäßige Anpassung von Steuervorauszahlungen. Darüber hinaus übernehmen wir für Sie zum Beispiel folgende Tätigkeiten:

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Finanzbuchführung, Aufzeichnungen von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

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Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärung

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Einkommensteuererklärung

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Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärungen

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Erstellung der Gewinnermittlung in Form der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) gemäß § 4 Abs. 3 EStG.

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Betreuung von Betriebsprüfungen

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Unser Herz schlägt für die Beratung. Daher versuchen wir alle Prozesse gut zu strukturieren und zu digitalisieren, um mehr Zeit für die Dinge aufwenden zu können, die uns wichtig sind, so wie Sie.

Digitale Buchhaltung

Die Basis der Beratung ist die von Ihnen oder von uns erstellte Buchführung. Idealer Weise sind hier bereits alle Prozesse so gestaltet, dass jeder Beleg nur einmal „in die Hand“ genommen werden muss. Die Buchführung lässt sich digital, online und papierlos gestalten. Auch die Zahlungsprozesse lassen sich integrieren und automatisieren. Wir beraten Sie zum Beispiel in folgenden Bereichen:

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Optimierung der Buchführungsprozesse

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Erstellung der verpflichtend zu erstellenden Verfahrensdokumentation

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Betriebswirtschaftliche Beratung

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Steuerliche Beratung

Jahresabschluss UND Steuererklärungen

Auf der Basis der Buchführung erstellen wir Ihren Jahresabschluss, die Bilanz oder die Gewinnermittlung. Wir prüfen steuerliche Gestaltungen und Fragestellungen und besprechen betriebliche Maßnahmen, um Ihre betrieblichen und privaten Steuererklärungen optimal erstellen zu können.
Zu unseren Tätigkeiten gehören zum Beispiel:

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Fertigung sämtlicher betrieblichen und privaten Steuererklärungen

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Erstellung von Jahresabschlüssen und Gewinnermittlungen

Prüfungen und sonstige Tätigkeiten

Zu unseren Aufgaben gehört selbstverständlich die Prüfung von Steuerbescheiden und anderen Verwaltungsakten. Zu unseren Tätigkeiten gehören zum Beispiel:
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Mitwirkung bei Betriebsprüfungen (Finanzämter) und Sozialversicherungsträger

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Prüfung von Steuerbescheiden & entsprechende Rechtsbehelfe

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Vertretung vor dem Finanzgericht

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Erbschaft- und schenkungssteuerliche Beratung bei Vermögensübergang

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Detaillierte Beratung über steuerliche Auswirkungen von vorgesehenen Projekten

Berufsgruppen

Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der:
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Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte

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Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte

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Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker

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Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte

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Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten

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Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer

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Lotsen

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und ähnlicher Berufe.

Nicht zuletzt auch aus eigener Erfahrung stehen wir Ihnen als Partner und Berater hier zur Seite.

Steuerberater

Ralph Homuth

Schreiben Sie mir

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