Internationales Steuerrecht
Lizenzen / Steuerabzug nach § 50a EStG

Ob ausländische Immobilie, Kapitalerträge, Lizenzen oder grenzüberschreitende Arbeitnehmereinsätze: Die Globalisierung macht es zunehmend erforderlich, sich auch mit dem internationalen Steuerrecht zu befassen.
Nicht nur im Medienbereich kommt es zunehmend zu einem Einsatz von Mitarbeitern deutscher Unternehmen im Ausland (Outbound), beziehungsweise zu einer zunehmenden Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer im Inland (Inbound).
Sie planen die Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland (Outbound) oder die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer im Inland (Inbound)?
Wir bieten Ihnen Beratung und Hilfe beispielsweise in folgenden Bereichen:
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Klärung Ihrer Fragen zum Besteuerungsrecht nach dem Doppelbesteuerungsabkommen

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Ausstellung der A1-Bescheinigung für die Entsendung von Arbeitnehmer

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Beantragung von Lohnsteuerabzugsmerkmalen für ausländische Mitarbeiter

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Berechnung und Anmeldung des Steuerabzug nach § 50a Einkommensteuergesetz für Künstler, Sportler und Lizenzen

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Bearbeitung von Freistellungs- oder Erstattungsanträgen beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Aufgrund der langjährigen Erfahrung mit Auslandsprojekten stehen wir Ihnen bei Auslandssachverhalten gerne beratend zur Seite.
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Unser Herz schlägt für die Beratung. Daher versuchen wir alle Prozesse gut zu strukturieren und zu digitalisieren, um mehr Zeit für die Dinge aufwenden zu können, die uns wichtig sind, so wie Sie.

Steuerberater

Ralph Homuth

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Steuerberatung Ralph Homuth

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